Zwischen
Deutschland und Kroatien bestehen seit
Jahrzehnten enge Beziehungen. Viele kroatische
Staatsbürger arbeiten in Deutschland. Kroatien
ist im Gegenzug für deutsche Staatsbürger ein
beliebtes Urlaubsland und wird auch immer mehr
zum (Zweit-)Wohnsitz im Alter.
So kommt es vermehrt dazu, dass Menschen, die in
Deutschland wohnen, juristische Probleme
(Erbschaften, Grundstückskäufe,
Gesellschaftsgründungen etc.) in Kroatien haben,
die Sprache und das Rechtssystem aber nicht
kennen und deshalb lieber einen Anwalt im
eigenen Land beauftragen wollen – und umgekehrt.
Dieses Anliegen decken wir durch Kooperationen
zwischen deutschen und kroatischen Anwälten ab.
Der Anwalt in Ihrem Land ist Ihr
ausschließlicher Ansprechpartner, berät Sie in
Absprache mit den Kollegen des anderen Landes
über Vorgehensweise, Risiken und Kosten und
wickelt anschließend das Verfahren ab.
Aufgrund der ständigen Zusammenarbeit entwickeln
die Anwälte untereinander ein hohes Potential an
Vertrauen und Kompetenz und können sicher sein,
dass die Verfahren optimal betreut und nicht zum
Nachteil des Mandaten abgerechnet werden.
Die Anwälte in Kroatien dürfen aufgrund des
derzeit geltenden Standesrechtes noch nicht im
Internet auftreten und für die Kooperation
werben. Mit Erteilung des Auftrages erfahren Sie
aber selbstverständlich, welche Kanzlei in
Kroatien Ihre Sache abwickelt. Ich kenne alle
Anwälte und die Kanzleien persönlich und bin
regelmäßig vor Ort.
Unsere Kanzlei in Deutschland deckt mit
Fachanwälten folgende Rechtsbereiche ab:
Erbrecht, Familienrecht, Bau- und
Architektenrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht,
Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht.
Wir arbeiten in Deutschland in Kooperation mit
einer Steuerkanzlei, so dass auch alle den Fall
berührenden steuerlichen Fragen abgeklärt werden
und mit einem Notar aus München, der auf
Gesellschafts- und Bauträgerrecht spezialisiert
ist.
Manfred Wölke, Rechtsanwalt mit dem
Tätigkeitsschwerpunkt: deutsch-kroatisches Recht |
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