Rechtsanwalt Manfred Wölke - Deutsch-Kroatisches Recht
Njemacki-Hrvatski pravni
Deutsch-Kroatisches Recht - Rechtsanwalt Manfred Wölke deutsch kroatisch
 
 

Sollte ein deutscher Staatsangehöriger versterben, welcher in Kroatien Vermögen besitzt, so sind folgende Regelungen zu beachten:


Wirksamkeit eines Testamentes

Diese richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte.

Ein deutscher Staatsangehöroger kann demnach ein gültiges Testament verfassen, sofern die nach deutschem Recht nötige Form beachtet wurde, oder die Form beachtet wurde, welche in dem Staat gilt, in welchem das Testament verfasst wurde oder nach den Bestimmungen des kroatischen Erbgesetzes.

Kroatisches Erbgesetz

Das kroatische Erbgesetz befindet sich im Amtsblatt der Republik Kroatien Nr. 48 vom 26.3.2003.

Im wesentlichen kann ein wirksames Testament folgendermaßen errichtet werden:

   Eigenhändiges Testament
   schriftliches Testament vor Zeugen
   öffentliches Testament (Errichtung durch gericht, rechtspfleger oder Notar)


Erbfolge

Sofern kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche erbfolge. NAch dieser Erben alle Abkömmlinge des Erblassers, der Ehegeatte, die Eltern, Geschwister und Großeltern. Hierbei stehen die Abkömmlinge und der Ehagtte jedoch in der der ersten "Erbreihe" und schließen somit entferntere Erben zunächst aus.


Nachlassverfahren

Das Nachlassverfahren ist in Art. 174 des kroatischen Erbgesetzes geregelt. Dieses Verfahren ist kein streitiges Vetrfahren. Für die Durchführung ist das zuständige Amtsgericht bzw. der Notar zuständig.


Erbschaftssteuer

Erbschaften und Schenkungen werden mit 5% besteuert. Maßgenlich bei der Erbschaft ist das vorhandene Bargeld und der Verkehrswert des weiteren Vermögens, nach Abzug aller Schulden. Den Verkehrswert bestimmt das zustädnihe Finanzamt.

   
   
  datenschutz | impressum