Forderung über die
Deutsche Botschaft
Die Deutsche Botschaft kann Schuldner nur auf
gütlichem Wege auffordern, ihre Schulden zu
begleichen. Dies geschieht durch Mahnschreiben,
welche durch die Botschaft jedoch nicht
zwangsweise durchgesetzt werden können. Die
Kosten für das erste Mahnschreiben betragen 25€.
Sollte der Aufenthaltsort des Schuldners in
Kroatien nicht bekannt sein, so kann die
Deutsche Botschaft bei den kroatischen Behörden
eine Aufenthaltsermittlung durchführen. Hierfür
fallen Gebühren in Höhe von mind. 25€ an. Zudem
ist es notwendig, dass der Gläubiger das
berechtigte Interesse nachweist, etwa durch
Vorlage eines Schuldanerkenntnisses o.ä.
Rechtliche Durchsetzung
Ausländische Gläubiger können den
Rechtsweg in Kroatien zur Durchsetzung von
Forderungen ohne weitere Hindernisse
beschreiten. Die erstinstanzliche sachliche
Zuständigkeit liegt bei den Amtsgerichten,
während sich die örtliche Zuständigkeit nach dem
Wohnsitz er kroatischen Prozesspartei richtet.
Ein Anwaltszwang besteht hierbei nicht, es wird
jedoch die Beauftragung eines kroatischen
Rechtsanwalts empfohlen. Hierbei bin ich Ihnen
gerne behilflich.
Anerkennung deutscher
Vollstreckungstitel
Ein deutscher vollstreckbarer Titel
muss von einem kroatischen Gericht anerkannt
worden sein, bevor eine Zwangsvollstreckung
erfolgen kann. Im Regelfall kann davon
ausgegangen werden, dass deutsche Titel
anerkannt werden.
Durchführung der
Vollstreckung
Die Zwangsvollstreckung kann letztendlich
durchgeführt werden, wenn ein eigenständiger
kroatischer Titel oder ein anerkannter
ausländischer Titel vorliegt. Es ist jedoch zu
bedenken, dass sich die Gerichtverfahren oftmals
über eine lange Zeit hinziehen können. |
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