Rechtsanwalt Manfred Wölke - Deutsch-Kroatisches Recht
Njemacki-Hrvatski pravni
Deutsch-Kroatisches Recht - Rechtsanwalt Manfred Wölke deutsch kroatisch
 
 

Forderung über die Deutsche Botschaft

Die Deutsche Botschaft kann Schuldner nur auf gütlichem Wege auffordern, ihre Schulden zu begleichen. Dies geschieht durch Mahnschreiben, welche durch die Botschaft jedoch nicht zwangsweise durchgesetzt werden können. Die Kosten für das erste Mahnschreiben betragen 25€.

Sollte der Aufenthaltsort des Schuldners in Kroatien nicht bekannt sein, so kann die Deutsche Botschaft bei den kroatischen Behörden eine Aufenthaltsermittlung durchführen. Hierfür fallen Gebühren in Höhe von mind. 25€ an. Zudem ist es notwendig, dass der Gläubiger das berechtigte Interesse nachweist, etwa durch Vorlage eines Schuldanerkenntnisses o.ä.


Rechtliche Durchsetzung

Ausländische Gläubiger können den Rechtsweg in Kroatien zur Durchsetzung von Forderungen ohne weitere Hindernisse beschreiten. Die erstinstanzliche sachliche Zuständigkeit liegt bei den Amtsgerichten, während sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Wohnsitz er kroatischen Prozesspartei richtet.

Ein Anwaltszwang besteht hierbei nicht, es wird jedoch die Beauftragung eines kroatischen Rechtsanwalts empfohlen. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.


Anerkennung deutscher Vollstreckungstitel

Ein deutscher vollstreckbarer Titel muss von einem kroatischen Gericht anerkannt worden sein, bevor eine Zwangsvollstreckung erfolgen kann. Im Regelfall kann davon ausgegangen werden, dass deutsche Titel anerkannt werden.


Durchführung der Vollstreckung

Die Zwangsvollstreckung kann letztendlich durchgeführt werden, wenn ein eigenständiger kroatischer Titel oder ein anerkannter ausländischer Titel vorliegt. Es ist jedoch zu bedenken, dass sich die Gerichtverfahren oftmals über eine lange Zeit hinziehen können.

   
   
  datenschutz | impressum