Anwalt und Anwaltsgebühren
Rechtsberatung erfolgt in Kroatien gegen
Gebühren ausschließlich durch zugelassene
Rechtsanwälte.
Ein zugelassener Anwalt ist vor allen Gerichten
vertretungsbefugt, unabhängig von Regelungen zur
örtlichen und sachlichen Zuständigkeit des
jeweiligen Gerichtes. Dennoch ist es natürlich
vorteilhaft, einen Anwalt in der Nähe des
betroffenen Gerichts bzw. der betroffenen
Behörde zu wählen.
Die Höhe der Anwaltsgebühren wird durch den
Anwaltstarif der Republik Kroatien geregelt.
Grundsätzlich richten sich diese nach dem
Streitwert. Anwaltskosten können jedoch auch
frei vereinbart werden.
Anwaltszwang
Im kroatischen Recht besteht
Anwaltszwang nur in Strafrechtsverfahren, bei
welchen mindestens eine Freiheitsstrafe von 5
Jahren in Betracht kommt. Ansonsten ist eine
anwaltliche Vertretung nicht zwingend notwendig,
wird jedoch empfohlen.
Gerichtskosten
Die Höhe der anfallenden Gerichtskosten richten
sich nach der Höhe des Streitwertes.
Prozesskostenhilfe
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit einer
Prozesskostenhilfe, sofern ein so genanntes
"Armutszeugnis" vorgelegt werden kann.
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Bei Ihren rechtlichen Fragen kann womöglich auch
die Deutsch-Kroatische Industrie- und
Handelskammer hilfreich zur Seite stehen. Diese
finden Sie
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