Rechtsanwalt Manfred Wölke - Deutsch-Kroatisches Recht
Njemacki-Hrvatski pravni
Deutsch-Kroatisches Recht - Rechtsanwalt Manfred Wölke deutsch kroatisch
 
 

Anwalt und Anwaltsgebühren

Rechtsberatung erfolgt in Kroatien gegen Gebühren ausschließlich durch zugelassene Rechtsanwälte.

Ein zugelassener Anwalt ist vor allen Gerichten vertretungsbefugt, unabhängig von Regelungen zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit des jeweiligen Gerichtes. Dennoch ist es natürlich vorteilhaft, einen Anwalt in der Nähe des betroffenen Gerichts bzw. der betroffenen Behörde zu wählen.

Die Höhe der Anwaltsgebühren wird durch den Anwaltstarif der Republik Kroatien geregelt. Grundsätzlich richten sich diese nach dem Streitwert. Anwaltskosten können jedoch auch frei vereinbart werden.


Anwaltszwang

Im kroatischen Recht besteht Anwaltszwang nur in Strafrechtsverfahren, bei welchen mindestens eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren in Betracht kommt. Ansonsten ist eine anwaltliche Vertretung nicht zwingend notwendig, wird jedoch empfohlen.


Gerichtskosten

Die Höhe der anfallenden Gerichtskosten richten sich nach der Höhe des Streitwertes.


Prozesskostenhilfe

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe, sofern ein so genanntes "Armutszeugnis" vorgelegt werden kann.

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Bei Ihren rechtlichen Fragen kann womöglich auch die Deutsch-Kroatische Industrie- und Handelskammer hilfreich zur Seite stehen. Diese finden Sie hier

   
   
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