Rechtsanwalt Manfred Wölke - Deutsch-Kroatisches Recht
Njemacki-Hrvatski pravni
Deutsch-Kroatisches Recht - Rechtsanwalt Manfred Wölke deutsch kroatisch
 
 

Kroatien ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommen über den Zivilprozess vom
01.03.1954.

Vollstreckbare Titel deutscher Gerichte bedürfen zur Zwangsvollstreckung in Kroatien
der vorherigen Anerkennung durch das örtlich zuständige Gericht. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich auch hier nach dem Wohnsitz des in Kroatien ansässigen Schuldners. Erfahrungsgemäß werden deutsche zivilgerichtliche Entscheidungen in Kroatien im Allgemeinen anerkannt.

Sie müssen die vollstreckbare Ausfertigung des deutschen Urteils, gerichtlichen Vergleichs oder der Notarurkunde vorlegen. Die Übersetzung und Beglaubigung übernehmen wir.

Falls der Wohnort des Schuldners in Kroatien nicht bekannt ist, kann dieser über die kroatischen Behörden ermittelt werden. Die Gebühren dafür sind minimal.

   
   
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