Wenn Sie als
deutscher Staatsangehöriger
oder
in Deutschland lebender kroatischer
Staatsangehöriger
in Kroatien
● geerbt haben,
● einen Rechtsstreit führen müssen,
● wirtschaftlich aktiv werden oder
● ein Grundstück erwerben wollen
müssen Sie nicht vor Ort einen Rechtsanwalt
beauftragen, sondern setzen sich mit mir in
Verbindung.
Ich analysiere in Zusammenarbeit mit den
kroatischen Kollegen das Problem für die nach
deutschem Recht entstehende Erstberatungsgebühr
von derzeit 190.- Euro + MwSt. In aller Regel
kann ich Ihnen dann sagen, welche juristischen
Schritte notwendig sind und welche Kosten Ihnen
entstehen.
Der Anwalt in Kroatien wird in Ihrem Namen
beauftragt, er ist nicht mein Verrichtungs- oder
Erfüllungsgehilfe. In den meisten Fällen werde
ich für Sie einen festen Betrag mit dem Anwalt
in Kroatien für das gesamte Verfahren
vereinbaren, so dass Sie nicht Gefahr laufen,
sich in ein für Sie unübersichtliches Verfahren
mit völlig unabsehbaren Kosten in einem fremden
Land zu verstricken. Mit diesem Pauschalbetrag
ist auch meine Tätigkeit als Ihr Vermittler
abgegolten.
Ich übernehme keine Haftung für die Tätigkeit
des Anwaltes in Kroatien.
Die gesamte Korrespondenz mit den Anwälten,
Behörden, Gerichten etc. führe ich für Sie, wenn
notwendig, in kroatischer Sprache ohne dass
Ihnen zusätzlich Übersetzungskosten entstehen.
Ich übernehme daneben die für das Verfahren
notwendige anwaltliche Tätigkeit in Deutschland
(Einholung der notwendigen Dokumente,
notariellen Verträge, etc.). Die Kosten hierfür
bestimmen sich nach dem Deutschen
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
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Wenn Sie als
kroatischer Staatsangehöriger
oder
in Kroatien lebender Deutscher Staatsangehöriger
in Deutschland
● ein familienrechtliches Problem haben
(unabhängig davon, ob der Ehegatte
● deutscher oder
kroatischer Staatsangehöriger ist),
● sich gegen ein Bußgeld- oder Strafverfahren
wehren wollen,
● geerbt haben,
● einen Rechtsstreit führen müssen,
● wirtschaftlich aktiv werden oder
● ein Grundstück erwerben wollen,
übernehmen wir Ihre Vertretung in der
Bundesrepublik Deutschland und kooperieren, wenn
notwendig, mit Kollegen in Kroatien, falls
länderübergreifende Rechtsprobleme zu lösen
sind.
Sie können mit uns in kroatischer Sprache
korrespondieren.
Sie erhalten nach Schilderung Ihres Problems für
die sog. Erstberatungsgebühr von 190.- € + MwSt
eine Darstellung der notwendigen rechtlichen
Schritte und des Kostenrisikos. |
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