Rechtsanwalt Manfred Wölke - Deutsch-Kroatisches Recht
Njemacki-Hrvatski pravni
Deutsch-Kroatisches Recht - Rechtsanwalt Manfred Wölke deutsch kroatisch
 
 

Wenn Sie als

 

deutscher Staatsangehöriger
oder
in Deutschland lebender kroatischer Staatsangehöriger

 

in Kroatien

   ● geerbt haben,
   ● einen Rechtsstreit führen müssen,
   ● wirtschaftlich aktiv werden oder
   ● ein Grundstück erwerben wollen

müssen Sie nicht vor Ort einen Rechtsanwalt beauftragen, sondern setzen sich mit mir in Verbindung.

Ich analysiere in Zusammenarbeit mit den kroatischen Kollegen das Problem für die nach deutschem Recht entstehende Erstberatungsgebühr von derzeit 190.- Euro + MwSt. In aller Regel kann ich Ihnen dann sagen, welche juristischen Schritte notwendig sind und welche Kosten Ihnen entstehen.

Der Anwalt in Kroatien wird in Ihrem Namen beauftragt, er ist nicht mein Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe. In den meisten Fällen werde ich für Sie einen festen Betrag mit dem Anwalt in Kroatien für das gesamte Verfahren vereinbaren, so dass Sie nicht Gefahr laufen, sich in ein für Sie unübersichtliches Verfahren mit völlig unabsehbaren Kosten in einem fremden Land zu verstricken. Mit diesem Pauschalbetrag ist auch meine Tätigkeit als Ihr Vermittler abgegolten.

Ich übernehme keine Haftung für die Tätigkeit des Anwaltes in Kroatien.

Die gesamte Korrespondenz mit den Anwälten, Behörden, Gerichten etc. führe ich für Sie, wenn notwendig, in kroatischer Sprache ohne dass Ihnen zusätzlich Übersetzungskosten entstehen.

Ich übernehme daneben die für das Verfahren notwendige anwaltliche Tätigkeit in Deutschland (Einholung der notwendigen Dokumente, notariellen Verträge, etc.). Die Kosten hierfür bestimmen sich nach dem Deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

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Wenn Sie als

 

kroatischer Staatsangehöriger
oder
in Kroatien lebender Deutscher Staatsangehöriger

 

in Deutschland

   ● ein familienrechtliches Problem haben (unabhängig davon, ob der Ehegatte
   deutscher oder kroatischer Staatsangehöriger ist),
   ● sich gegen ein Bußgeld- oder Strafverfahren wehren wollen,
   ● geerbt haben,
   ● einen Rechtsstreit führen müssen,
   ● wirtschaftlich aktiv werden oder
   ● ein Grundstück erwerben wollen,
 

übernehmen wir Ihre Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland und kooperieren, wenn notwendig, mit Kollegen in Kroatien, falls länderübergreifende Rechtsprobleme zu lösen sind.

Sie können mit uns in kroatischer Sprache korrespondieren.

Sie erhalten nach Schilderung Ihres Problems für die sog. Erstberatungsgebühr von 190.- € + MwSt eine Darstellung der notwendigen rechtlichen Schritte und des Kostenrisikos.

   
   
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