Rechtsanwalt Manfred Wölke - Deutsch-Kroatisches Recht
Njemacki-Hrvatski pravni
Deutsch-Kroatisches Recht - Rechtsanwalt Manfred Wölke deutsch kroatisch
 
 

Gründung eines Unternehmens - GmbH

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (in Kroatisch: društvo s ograničenom odgovornošću oder kurz: d.o.o.) wird von einer oder mehreren kroatischen oder ausländischen natürlichen oder juristischen Personen gegründet. Ihr Stammkapital muss mindestens HRK 20.000 (derzeit etwa EUR 2.800) betragen. Der Mindestnennwert eines Anteiles beträgt HRK 100.

Das Stammkapital kann in Geld, als Sacheinlage oder in Rechten geleistet werden.

Firmenname

Der Firmenname einer GmbH muss grundsätzlich in kroatischer Sprache oder in einer toten Sprache (lateinisch, altgriechisch usw.) lauten. Natürlich, die Namen der Gründer sind auch als der Firmenname der kroatischen GmbH erlaubt.

Generalversammlung

 

Die Generalversammlung betrifft alle Gesellschafter. Die Funktionen der Generalversammlung sind in der Satzung bestimmt:

   ● Wahl und Abberufung der Geschäftsführung,
   ● Beschlüsse über die Finanzberichte und die Verteilung der Gewinne,
   ● Satzungsänderungen,
   ● Auflösung der Gesellschaft.

 

Geschäftsführung der GmbH

Die Geschäftsführung besteht aus einer oder mehreren Personen. Die Geschäfts-führung vertritt die Gesellschaft nach außen und führt die Geschäfte.

Die Mitglieder der Geschäftsführung können kroatische oder ausländische Staats-bürger sein und müssen nicht unbedingt in Kroatien angesiedelt sein.

Gründungsprozedur und Gebühren

Die Gründungsprozedur vor einem kroatischen Handelsregister (der zuständig für die Gründung ist) dauert rund 3 Wochen. Es ist wichtig zu betonen, dass die Gründer (die Gesellschafter) und die Geschäftsführer nicht notwendig nach Kroatien persönlich kommen sollen. Sie können in Deutschland vor einem Notar ihre Spezialvollmachten unterschreiben und damit einen kroatischen Anwalt bevollmächtigen sie in Kroatien zu vertreten.

Die notariellen Gebühren variieren je nach Höhe des Stammkapitals. Bei einem Mindeststammkapital von EUR 2.800 würden die notariellen Kosten bei der Gründung einer GmbH ca. EUR 530 betragen. Dazu muss man auch mit den Gerichtsgebühren rechnen, die durchschnittlich ca. EUR 300 betragen.

   
   
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