Grundstückserwerb als
Ausländer in Kroatien
Eine ausländische private oder juristische
Person kann in Kroatien Immobilien erwerben.
Die frühere Zustimmung der kroatischen
Außenministers ist nicht mehr notwendig.
Landwirtschaftliche
Grundstücke und Waldgrundstücke können von
Ausländern in Kroatien nicht erworben werden.
Bei denkmalgeschützten Immobilien steht dem
kroatischen Staat ein Vorkaufsrecht zu. Erst
wenn dieser erklärt, hiervon keinen Gebrauch
machen zu wollen, ist ein Erwerb für
ausländische Personen möglich.
Es ist zu beachten, dass ausländische private
oder juristische Personen nur dann Immobilien in
Kroatien erwerben können, wenn eine sog.
Reziprozität (Gegenseitigkeit) besteht, d.h. im
Heimatland des Interessenten müssen auch
kroatische private oder juristische Personen
Immobilien erwerben können. Für die
Bundesrepublik Deutschland gilt diese
Reziprozität allgemein als gegeben. Zur
Sicherheit können Sie jedoch beim kroatischen
Außenministerium erfragen, ob die Reziprozität
aktuell gegeben ist.
Der Eintrag im kroatischen Grundbuch erfolgt
jedenfalls erst, nachdem die Erwerbsgenehmigung
erteilt wurde. Beachten Sie, dass auch die
Grundbucheintragung selbst eine gewisse Zeit in
Anspruch nimmt.
Kosten
An Kosten fallen für Sie auf jeden Fall an:
● Der Kaufpreis an
sich
● Die
Grunderwerbssteuer in Höhe von 5% des
Kaufpreises
● Notar bei der
Unterzeichnung des Kaufvertrages
●
Gerichtsdolmetscher bei ausländischen Käufern
(ca. 60€)
Immobilienerwerb als
kroatisches Unternehmen
Wie oben erwähnt, benötigen Sie als ausländische
Privatperson eine Erwerbsbestätigung vom
kroatischen Außenministerium, was eine
zeitraubende Sache werden kann. Dies können Sie
jedoch umgehen, wenn Sie selber ein kroatisches
Unternehmen gründen und über dieses die
Immobilie erwerben.
Allerdings müssen Sie quartalsweise die
Einkünfte Ihres Unternehmens nachweisen, wofür
Sie einen Buchhalter benötigen. Wie kompliziert
und folglich wie aufwendig Ihre Nachweise sein
können, hängt von der Nutzung der Immobilie ab.
Die Gewinne Ihres Unternehmens müssen natürlich
versteuert werden (Körperschaftssteuer!).
Bevor Sie die Immobile kaufen, müssen Sie sich
entscheiden, ob Sie Ihr Unternehmen als
vorsteuerabzugsberechtigt anmelden möchten.
Dies wird bei einer sehr einfachen Benutzung
regelmäßig nicht lohnenswert sein. Sie können
dann jedoch nicht die Mehrwertsteuer von Kosten,
die während des Kaufs angefallenen sind (die
Honorare für den Rechtsanwalt oder den
Immobilienmakler) zurückerstattet verlangen.
Wenn Ihre Pläne für die Immobilie ehrgeiziger
sind und besonders Neubauten beinhalten, ist die
Vorsteuerabzugsberechtigung empfehlenswert.
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Ob Sie nun als Privatperson oder als Unternehmen
die Immobilie erwerben, richtet sich
letztendlich nach Ihren persönlichen Vorlieben.
Erwerben Sie als Privatperson, so haben Sie
anfangs eine längere Wartezeit, haben jedoch
nach dem Erwerb keine weiteren Verpflichtungen.
Sofern Sie als Unternehmen erwerben, kommen Sie
schneller zur Immobilie, doch werden Sie von
einer Menge Papierarbeit in Anspruch genommen.
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