Rechtsanwalt Manfred Wölke - Deutsch-Kroatisches Recht
Njemacki-Hrvatski pravni
Deutsch-Kroatisches Recht - Rechtsanwalt Manfred Wölke deutsch kroatisch
 
 

Grundstückserwerb als Ausländer in Kroatien

Eine ausländische private oder juristische Person kann in Kroatien Immobilien erwerben. Die frühere Zustimmung der kroatischen Außenministers ist nicht mehr notwendig.

Landwirtschaftliche Grundstücke und Waldgrundstücke können von Ausländern in Kroatien nicht erworben werden.

Bei denkmalgeschützten Immobilien steht dem kroatischen Staat ein Vorkaufsrecht zu. Erst wenn dieser erklärt, hiervon keinen Gebrauch machen zu wollen, ist ein Erwerb für ausländische Personen möglich.

Es ist zu beachten, dass ausländische private oder juristische Personen nur dann Immobilien in Kroatien erwerben können, wenn eine sog. Reziprozität (Gegenseitigkeit) besteht, d.h. im Heimatland des Interessenten müssen auch kroatische private oder juristische Personen Immobilien erwerben können. Für die Bundesrepublik Deutschland gilt diese Reziprozität allgemein als gegeben. Zur Sicherheit können Sie jedoch beim kroatischen Außenministerium erfragen, ob die Reziprozität aktuell gegeben ist.

Der Eintrag im kroatischen Grundbuch erfolgt jedenfalls erst, nachdem die Erwerbsgenehmigung erteilt wurde. Beachten Sie, dass auch die Grundbucheintragung selbst eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.


Kosten

An Kosten fallen für Sie auf jeden Fall an:

   Der Kaufpreis an sich
   Die Grunderwerbssteuer in Höhe von 5% des Kaufpreises
   Notar bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages
   Gerichtsdolmetscher bei ausländischen Käufern (ca. 60€)


Immobilienerwerb als kroatisches Unternehmen

Wie oben erwähnt, benötigen Sie als ausländische Privatperson eine Erwerbsbestätigung vom kroatischen Außenministerium, was eine zeitraubende Sache werden kann. Dies können Sie jedoch umgehen, wenn Sie selber ein kroatisches Unternehmen gründen und über dieses die Immobilie erwerben.

Allerdings müssen Sie quartalsweise die Einkünfte Ihres Unternehmens nachweisen, wofür Sie einen Buchhalter benötigen. Wie kompliziert und folglich wie aufwendig Ihre Nachweise sein können, hängt von der Nutzung der Immobilie ab. Die Gewinne Ihres Unternehmens müssen natürlich versteuert werden (Körperschaftssteuer!).

Bevor Sie die Immobile kaufen, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie Ihr Unternehmen als vorsteuerabzugsberechtigt anmelden möchten.

Dies wird bei einer sehr einfachen Benutzung regelmäßig nicht lohnenswert sein. Sie können dann jedoch nicht die Mehrwertsteuer von Kosten, die während des Kaufs angefallenen sind (die Honorare für den Rechtsanwalt oder den Immobilienmakler) zurückerstattet verlangen. Wenn Ihre Pläne für die Immobilie ehrgeiziger sind und besonders Neubauten beinhalten, ist die Vorsteuerabzugsberechtigung empfehlenswert.

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Ob Sie nun als Privatperson oder als Unternehmen die Immobilie erwerben, richtet sich letztendlich nach Ihren persönlichen Vorlieben. Erwerben Sie als Privatperson, so haben Sie anfangs eine längere Wartezeit, haben jedoch nach dem Erwerb keine weiteren Verpflichtungen. Sofern Sie als Unternehmen erwerben, kommen Sie schneller zur Immobilie, doch werden Sie von einer Menge Papierarbeit in Anspruch genommen.

   
   
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